Markenrecht
Fotodienst FotoInside geht Rechtsstreit mit Intel aus dem Weg
2005-07-28 Der amerikanische Chip-Hersteller Intel Corp. mit Sitz in Santa Clara, Kalifornien, hat im Zuge einer Abmahnwelle gegen angebliche Markennamen-Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit seinem Markenslogan "Intel Inside" auch den in Cambridge ansässigen Fotodienst FotoInside ins Visier genommen. Wie das britische Unternehmen mitteilt, hat es von Intels Anwaltskanzlei Howrey Simon Arnold & White eine Abmahnung wegen des von ihr seit September 2003 eingetragenen Firmennamens FotoInside und der von ihr benutzten Domain FotoInside.com erhalten. Das Unternehmen hat es daraufhin vorgezogen, sich in "FotoInsight" umzubenennen. (Jan-Gert Hagemeyer)
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Intels Rechtsvertreter, die Anwaltskanzlei "Howrey Simon Arnold & White"
mahnte die Inhaber der Domain FotoInside.com, das Wortformat INSIDE sei "von
der Intel Corp. 1991 geprägt worden, als sie begann, die Bildmarke INTEL INSIDE
zu benutzen". Zwar hätte eine einfache Suche im Internet die Intel-Anwälte
belehren können, dass es Legionen von Domains gibt, die den Ausdruck "inside"
enthalten. Darunter Namen wie metal-inside.de, logistik-inside.de,
photo-inside.com, das Jugendmagazin Bravo mit bravo-inside.com,
judoinside.com, schule-inside.de, das Spieleforum action-inside.com, ferner
Seiten verschiedener GmbHs wie inside.net und inside.at, den
Haarpflegemittelhersteller Goldwell mit goldwell-inside.com und den Hertha
Fanclub hertha-inside.de. Die Suchmaschine Google findet unter der
Bezeichnung "inside" nicht weniger als 196 Millionen Einträge – ein reiches
Betätigungsfeld für die auf Urheberrecht, internationales Recht und
Antitrust spezialisierte Großkanzlei Howrey LLP mit mehr als 600 Anwälten in
elf internationalen Niederlassungen.
Der in ganz Europa expandierende Fotodienstleister FotoInside mit einem
Internetservice für Foto-Geschenkartikel wie Fotokalender, Becher, Puzzle,
Taschen und Textilien zog es dennoch vor, einem Rechtsstreit mit dem
Chip-Giganten Intel und seiner Anwaltsarmada aus dem Wege zu gehen und
benannte sich kurzerhand in "FotoInsight" um. Dazu Geschäftsführer Klaas
Brümann: "Es ist schwer, das Recht in den 21 Ländern, die wir beliefern,
bezüglich Intels Anspruch zu begutachten. Wir sehen zum Beispiel, dass
französische Gerichte unter dem Argument, dass der Verbraucher Englisch
nicht versteht, englischen Begriffen in Schutzmarken einen hohen Schutz
gewähren. Gerichte in einzelnen EU-Ländern könnten durchaus bereit sein,
Intels Auslegung zu folgen. Wir haben daher entschieden, unseren Namen auf
FotoInsight abzuändern."
Während das europäische "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" den
Registrierungsprozess von Handelsmarken zentralisiert, bleibt die Auslegung
im Einzelfall doch noch eine Frage des Rechts in den einzelnen
Mitgliedsländern. Die Unterschiede in Recht und Auslegung können für
deutsche Firmen, die ihren Namen im europäischen Ausland etablieren wollen,
fatale Auswirkungen haben. Denn es entstehen Kosten nicht nur bei der
Namensänderung und Kommunikation. Internet-Links zu verlieren, kann
Internetfirmen sogar auch gänzlich ruinieren. Es bleibt zu wünschen, dass
FotoInsight seinen neuen Firmen- und Domainnamen nunmehr wird länger als
knapp zwei Jahre behalten können. Denn auch dieser Begriff ist im Internet
bereits 55,9 Millionen mal besetzt.