2008-10-14 Bei Google dürfte man wohl in letzter Zeit nicht besonders gut auf das deutsche Rechtswesen zu sprechen sein. Nach der Street-View-"Affäre" (siehe weiterführende Links), kommt jetzt neuer Ärger aus Deutschland auf den Suchmaschinenbetreiber zu. Diesmal ist Googles – eigentlich sehr praktische – Bildsuche davon betroffen. Dem Magazin ComputerBILD zufolge will ein Hamburger Künstler Google per gerichtlicher Verfügung untersagen, seine Comic-Figur "PsykoMaN" in den Suchergebnissen erscheinen zu lassen, weil er darin eine Verletzung seiner Urheberrechte sieht. Das Hamburger Landgericht ist seiner Auffassung gefolgt und hat dem betroffenen Künstler Recht gegeben. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, und Google will sich das Anzeigen von Suchergebnissen in Bilderform nicht verbieten lassen (notfalls wolle man bis zum Bundesgerichtshof gehen), aber sollten solche Klagen Überhand nehmen, sehen manche Rechtsexperten schon Googles populäre Bildsuche zumindest hierzulande vor dem Aus. (Yvan Boeres)