Markenrecht

Fotodienst FotoInside geht Rechtsstreit mit Intel aus dem Weg

2005-07-28 Der amerikanische Chip-Hersteller Intel Corp. mit Sitz in Santa Clara, Kalifornien, hat im Zuge einer Abmahnwelle gegen angebliche Markennamen-Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit seinem Markenslogan "Intel Inside" auch den in Cambridge ansässigen Fotodienst FotoInside ins Visier genommen. Wie das britische Unternehmen mitteilt, hat es von Intels Anwaltskanzlei Howrey Simon Arnold & White eine Abmahnung wegen des von ihr seit September 2003 eingetragenen Firmennamens FotoInside und der von ihr benutzten Domain FotoInside.com erhalten. Das Unternehmen hat es daraufhin vorgezogen, sich in "FotoInsight" umzubenennen.  (Jan-Gert Hagemeyer)

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Intels Rechtsvertreter, die Anwaltskanzlei "Howrey Simon Arnold & White" mahnte die Inhaber der Domain FotoInside.com, das Wortformat INSIDE sei "von der Intel Corp. 1991 geprägt worden, als sie begann, die Bildmarke INTEL INSIDE zu benutzen". Zwar hätte eine einfache Suche im Internet die Intel-Anwälte belehren können, dass es Legionen von Domains gibt, die den Ausdruck "inside" enthalten. Darunter Namen wie metal-inside.de, logistik-inside.de, photo-inside.com, das Jugendmagazin Bravo mit bravo-inside.com, judoinside.com, schule-inside.de, das Spieleforum action-inside.com, ferner Seiten verschiedener GmbHs wie inside.net und inside.at, den Haarpflegemittelhersteller Goldwell mit goldwell-inside.com und den Hertha Fanclub hertha-inside.de. Die Suchmaschine Google findet unter der Bezeichnung "inside" nicht weniger als 196 Millionen Einträge – ein reiches Betätigungsfeld für die auf Urheberrecht, internationales Recht und Antitrust spezialisierte Großkanzlei Howrey LLP mit mehr als 600 Anwälten in elf internationalen Niederlassungen.

Der in ganz Europa expandierende Fotodienstleister FotoInside mit einem Internetservice für Foto-Geschenkartikel wie Fotokalender, Becher, Puzzle, Taschen und Textilien zog es dennoch vor, einem Rechtsstreit mit dem Chip-Giganten Intel und seiner Anwaltsarmada aus dem Wege zu gehen und benannte sich kurzerhand in "FotoInsight" um. Dazu Geschäftsführer Klaas Brümann: "Es ist schwer, das Recht in den 21 Ländern, die wir beliefern, bezüglich Intels Anspruch zu begutachten. Wir sehen zum Beispiel, dass französische Gerichte unter dem Argument, dass der Verbraucher Englisch nicht versteht, englischen Begriffen in Schutzmarken einen hohen Schutz gewähren. Gerichte in einzelnen EU-Ländern könnten durchaus bereit sein, Intels Auslegung zu folgen. Wir haben daher entschieden, unseren Namen auf FotoInsight abzuändern."

Während das europäische "Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt" den Registrierungsprozess von Handelsmarken zentralisiert, bleibt die Auslegung im Einzelfall doch noch eine Frage des Rechts in den einzelnen Mitgliedsländern. Die Unterschiede in Recht und Auslegung können für deutsche Firmen, die ihren Namen im europäischen Ausland etablieren wollen, fatale Auswirkungen haben. Denn es entstehen Kosten nicht nur bei der Namensänderung und Kommunikation. Internet-Links zu verlieren, kann Internetfirmen sogar auch gänzlich ruinieren. Es bleibt zu wünschen, dass FotoInsight seinen neuen Firmen- und Domainnamen nunmehr wird länger als knapp zwei Jahre behalten können. Denn auch dieser Begriff ist im Internet bereits 55,9 Millionen mal besetzt.

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