OLG-Grundsatzentscheidung

Canon muss keine Abgaben auf Drucker leisten

2007-11-28 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in einem Prozess, den die "Verwertungsgesellschaft (VG) Wort" gegen die Canon Deutschland GmbH führt, zugunsten Canons entschieden. Demnach dürfen für Drucker keine pauschalen Abgaben für Urheberrechte erhoben werden (Aktenzeichen OLG Düsseldorf: I-20 U 186/06). Die VG Wort, die unter anderem Abgaben auf Kopierer und Scanner erhebt, wollte in dem Verfahren durchsetzen, dass auch Drucker mit Abgaben zu belegen seien, die als Ausgleich für private Kopien an Autoren und Verlage fließen sollten.  (Jan-Gert Hagemeyer)

Canon-Hauptverwaltung Deutschland in Krefeld [Foto: Canon] "In erster Linie sind Drucker jedoch keine Kopiergeräte. Das positive Urteil zeigt unmissverständlich, dass dies auch die Auffassung der Richter ist", erläutert Jeppe Frandsen, Geschäftsführer Canon Deutschland. Bereits im Januar 2007 hatten die Richter in einem gleich gelagerten Verfahren der VG Wort gegen Epson, Kyocera, Mita und Xerox zu Ungunsten der VG Wort entschieden. Nun konnte sich auch Canon vor dem Oberlandesgericht erfolgreich gegen die VG Wort behaupten.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf begrüßt auch Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Hightech-Bundesverbandes BITKOM: "Das Gericht hat dem zweifelhaften Versuch der VG Wort, Drucker mit Abgaben zu belegen, eine Absage erteilt. Niemand nutzt einen Drucker in erster Linie, um am PC geschützte Inhalte zu kopieren. Dazu braucht es vor allem einen Scanner, und auf den müssen die Käufer bereits Abgaben zahlen." Das Verfahren kann noch vor den Bundesgerichtshof in Revision gehen.

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