Streit beendet

Lexar und SanDisk einigen sich

2000-11-29 Nach langem Hin- und Her vor den US-Gerichten haben die ehemaligen "Streithähne" SanDisk und Lexar endlich wieder Frieden geschlossen. In einem außergerichtlichen Abkommen haben die beiden Parteien ihre Differenzen abgelegt und sind zu einer Einigung gekommen.  (Yvan Boeres)

In unserer digitalkamera.de-Meldung vom 28. September hatten wir über den Rechtsstreit zwischen den beiden Speicherkarten-Herstellern SanDisk und Lexar Media berichtet. Nun scheinen sich die beiden Streitparteien doch noch geeinigt zu haben.

Im März 1998 hatte SanDisk seinen Konkurrenten Lexar Media vor dem Gericht des nördlichen Distriktes Kaliforniens beschuldigt, mit dessen CompactFlash- und PC-Card-Wechselspeicherkarten das US-Patent Nr. 5.602.987 (kurz 987er-Patent) verletzt zu haben. Auf diese gerichtliche Aktion hin hat Lexar dieses Patent anerkannt und mußte zugeben, es mit besagten Produkten verletzt zu haben. Durch die einmalige Zahlung von rund 8 Millionen US-Dollar soll Lexar nun die darauf anfallenden Lizenzgebühren bis spätestens 31. März 2001 begleichen. Die neue Serie von Lexar CompactFlash- und PC-Card-Wechselspeicherkarten soll laut SanDisk die Rechte des 987er-Patentes nicht mehr verletzen. Für weitere Produkte, die nach dem 31. März 2001 dieses Patent verletzen, soll Lexar zukünftig eine Lizenzgebühr in Höhe von 4 % zahlen.

Im September 2000 hatte wiederum Lexar seinen Konkurrenten SanDisk der Verletzung des US-Patentes Nr. 5.479.638 (kurz 638er-Patent) bezichtigt. Auf diese gerichtliche Aktion hin soll nun SanDisk der Firma Lexar Media eine einmalige Summe von rund 2 Millionen US-Dollar für die vollständige Erwerbung einer Lizenz für das 638er-Patent bezahlen. Damit bekommt SanDisk das Recht, bei seinen SmartMedia-Wechselspeicherkarten-Produkten von dieser Lizenz Gebrauch zu machen. Bei zukünftigen SanDisk-Produkten hat Lexar SanDisk die Möglichkeit eingeräumt, bei Zahlung von Lizenzgebühren weiterhin Lexar-Patente benutzen zu dürfen.

SanDisk und Lexar haben sich weiterhin darauf geeinigt, zukünftige Streite, bei denen Lexar die Verletzung eines 987er-Patentes vorgeworfen wird, durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren beizulegen. Außerdem haben sich beide Parteien darauf geeinigt, während einer Zeitspanne von 7 Jahren keine gerichtlichen Verfügungen in Bezug auf Verletzung von Patentrechten mehr gegeneinander einzureichen. SanDisk behält jedoch das Recht, Gerichtsverfügungen zur Erzwingung von Lizenzabgaben die auf die Anordnung eines Schlichtungsgerichtes beruhen, einzuklagen. SanDisk und Lexar haben vereinbart, alle weiteren Ansprüche und Gegenansprüche – inklusive Anschuldigungen auf unlauteren Wettbewerb, Patentverletzung und Bauernfängerei – fallen zu lassen.

Artikel-Vorschläge der Redaktion

FOTOPROFI Die News sponsert FOTOPROFI, ein familien­geführter Fachhändler mit 9 Standorten in Baden-Württemberg, hochwertiger Bildmanufaktur, umfangreichem Webshop und kompetenter Telefonberatung: +49 (0) 7121 768 100.

News-Suche

von bis
Hersteller
Autor
Suche nach