Streit beendet
Lexar und SanDisk einigen sich
2000-11-29 Nach langem Hin- und Her vor den US-Gerichten haben die ehemaligen "Streithähne" SanDisk und Lexar endlich wieder Frieden geschlossen. In einem außergerichtlichen Abkommen haben die beiden Parteien ihre Differenzen abgelegt und sind zu einer Einigung gekommen. (Yvan Boeres)
In
unserer
digitalkamera.de-Meldung vom
28. September hatten wir über den Rechtsstreit zwischen den beiden
Speicherkarten-Herstellern SanDisk und Lexar Media berichtet. Nun scheinen
sich die beiden Streitparteien doch noch geeinigt zu haben.
Im März 1998 hatte SanDisk seinen Konkurrenten Lexar Media vor
dem Gericht des nördlichen Distriktes Kaliforniens beschuldigt, mit
dessen CompactFlash- und PC-Card-Wechselspeicherkarten das US-Patent
Nr. 5.602.987 (kurz 987er-Patent) verletzt zu haben. Auf diese
gerichtliche Aktion hin hat Lexar dieses Patent anerkannt und mußte
zugeben, es mit besagten Produkten verletzt zu haben. Durch die einmalige
Zahlung von rund 8 Millionen US-Dollar soll Lexar nun die darauf
anfallenden Lizenzgebühren bis spätestens 31. März 2001
begleichen. Die neue Serie von Lexar CompactFlash- und
PC-Card-Wechselspeicherkarten soll laut SanDisk die Rechte des
987er-Patentes nicht mehr verletzen. Für weitere Produkte, die nach dem
31. März 2001 dieses Patent verletzen, soll Lexar zukünftig
eine Lizenzgebühr in Höhe von 4 % zahlen.
Im September 2000 hatte wiederum Lexar seinen Konkurrenten SanDisk
der Verletzung des US-Patentes Nr. 5.479.638 (kurz 638er-Patent)
bezichtigt. Auf diese gerichtliche Aktion hin soll nun SanDisk der Firma
Lexar Media eine einmalige Summe von rund 2 Millionen US-Dollar für die
vollständige Erwerbung einer Lizenz für das 638er-Patent bezahlen. Damit
bekommt SanDisk das Recht, bei seinen
SmartMedia-Wechselspeicherkarten-Produkten von dieser Lizenz Gebrauch zu
machen. Bei zukünftigen SanDisk-Produkten hat Lexar SanDisk die
Möglichkeit eingeräumt, bei Zahlung von Lizenzgebühren weiterhin
Lexar-Patente benutzen zu dürfen.
SanDisk und Lexar haben sich weiterhin darauf geeinigt, zukünftige
Streite, bei denen Lexar die Verletzung eines 987er-Patentes vorgeworfen
wird, durch ein verbindliches Schlichtungsverfahren beizulegen. Außerdem
haben sich beide Parteien darauf geeinigt, während einer Zeitspanne von 7
Jahren keine gerichtlichen Verfügungen in Bezug auf Verletzung von
Patentrechten mehr gegeneinander einzureichen. SanDisk behält jedoch das
Recht, Gerichtsverfügungen zur Erzwingung von Lizenzabgaben die auf die
Anordnung eines Schlichtungsgerichtes beruhen, einzuklagen. SanDisk und
Lexar haben vereinbart, alle weiteren Ansprüche und Gegenansprüche
inklusive Anschuldigungen auf unlauteren Wettbewerb, Patentverletzung und
Bauernfängerei fallen zu lassen.