Kamera-Krimi

Auch Canon geht gegen Grauimporte vor

2008-12-04 Nach Nikon und einigen Objektivherstellern (Sigma und Tamron) geht nun auch Canon in Deutschland aktiv gegen Grauimporte vor. Das Landgericht Düsseldorf hat per Gerichtsvollzieher bei der Essential Systems GmbH in Havixbeck im Münsterland Canon-Ware im Wert von einigen hunderttausend Euro beschlagnahmen lassen. Nachweislich hatte das Unternehmen Canon-Ware, die nicht für den europäischen Markt bestimmt war, importiert und über das Internet vertrieben. Auch die Hintermänner in den Niederlanden bei einer Firma namens Crown konnten überführt werden.  (Jan-Gert Hagemeyer)

Canon Logo [Foto: Canon]Wie Canon mitteilt, waren über Testkäufe, die das Unternehmen regelmäßig im Verdachtsfall durchführt, die illegalen Aktivitäten der Essential Systems GmbH auffällig geworden. Weitere Recherchen führten dann zum Zugriff.

Für Konsumenten nicht ersichtlich umgeht ein solcher "Parallelimporteur" rechtliche Bestimmungen, nutzt illegale Wege und verschafft sich Ware, die nicht für den europäischen Markt –- und damit auch nicht für dessen Bedarf – bestimmt ist. Über fehlende Garantie, fehlende Bedienungsanleitungen und eventuell fehlendes Zubehör werden günstigere Preise möglich, als sie der deutsche Fachhandel bieten kann. Auch die Tatsache, dass keine Urheberrechtsabgaben, Einfuhrumsatzsteuer und Gebühren für das duale System entrichtet werden, ermöglicht es Parallelimporteuren, handelsübliche Preise zu unterbieten. Dazu Jürgen Schmitz, Country Director der Canon Consumer Imaging Deutschland: "Grauimporte schädigen nicht nur unsere Marke und unseren Fachhandel, sie schädigen das gesamte europäische Wirtschaftssystem – Parallelimporteuren gilt es, nachhaltig entgegenzutreten. Das haben wir in der Vergangenheit bereits getan und werden dies in Zukunft noch verstärken."

Auch dass Canon-Handbücher und Manual Kits von aktueller Ware schon lange nicht mehr zum Download angeboten werden, ist eine der Maßnahmen, die es illegalen Importeuren schwerer machen soll, ihre Ware "nachzurüsten". Auch die Ablehnung von Garantieleistungen soll helfen, Verbraucher vom Erwerb illegal eingeführter Ware abzuhalten. Parallelgeschäfte, also der Einkauf von Canon-Ware außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes EWR (dieser umfasst die EU- und EFTA-Staaten) und die anschließende Einfuhr auf den deutschen Markt, ist nicht zulässig und stellt einen Verstoß gegen geltendes Recht dar. Die Schädigung des Verbrauchers bei Parallelimporten dieser Art steht daher rechtlich außer Frage, und so hat Canon in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung gegen Essential Systems eine Unterlassungsverfügung erwirkt. Bei Nichteinhaltung wird diese mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR geahndet, oder wahlweise einer Ordnungshaft des Geschäftsführers. Die Firma Essential Systems GmbH befindet sich derzeit im vorläufigen Insolvenzverfahren. Ihr Geschäftsführer ist auch Geschäftsführer einer unter dem Namen Essential Systems Limited & Co.KG gegründeten Gesellschaft. Auch gegen dieses Unternehmen wurde bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt und zugestellt.

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